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ACHTUNG! Sie schließen einen rechtlich bindenden Vertrag ab.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fabasoft Folio Cloud

Präambel

Die Firma Fabasoft Distribution GmbH, FN 294084b, Honauerstraße 2-4, 4020 Linz, (nachfolgend auch „Fabasoft“ genannt) vertreibt unterschiedliche Servicepakete des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud über den Web-Shop unter dem Link: http://www.foliocloud.com/editions/shop.

Mit der Registrierung als Kunde gemäß Punkt 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch "AGB" genannt) bei Fabasoft Folio Cloud und durch Klicken auf die im Rahmen des Registrierungsvorgangs eingeblendete Schaltfläche "Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin damit einverstanden" akzeptieren Sie die folgenden AGB. Diese AGB regeln das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und Fabasoft zur Nutzung eines Servicepaktes des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud. Der Kunde kann die gegenständlichen AGB zu http://www.foliocloud.com/contract in deutscher und englischer Sprache abrufen, lesen, speichern und ausdrucken.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Fabasoft gewährt mit Vertragsabschluss dem Kunden die räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des vom Kunden mit Fabasoft abgeschlossenen Vertrages über die Nutzung eines Servicepakets des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud (nachfolgend auch „Vertrag“ genannt) befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Bewilligung

(i) zur Datenspeicherung und Datenverwaltung auf der im Rechenzentrum der Fabasoft betriebenen IT-Infrastruktur und

(ii) zur Nutzung des dort betriebenen Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud.

Die dem Kunden gemäß Vertrag eingeräumte Bewilligung und die von Fabasoft vertragsgemäß erbrachten Leistungen werden als „Servicepaket“ bezeichnet.

1.2 Fabasoft bietet seinen Kunden aus der Datenspeicherung und Datenverwaltung, sowie der Nutzung des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud unterschiedlich ausgestaltete Servicepakete an, die sich durch das Ausmaß des verfügbaren Speichervolumens, die Anzahl der dem Kunden von Fabasoft zur Verfügung gestellten Anwendungen, durch weitere Leistungsparameter, sowie der unterschiedlichen Positionen in der Preisliste unterscheiden.

Die genaue Beschreibung über Eigenschaft, Beschaffenheit und Ausgestaltung dieser unterschiedlich ausgestalteten Servicepakete ist wie folgt abrufbar:

  1. Vertragliche Ausgestaltung (AGB): http://www.foliocloud.com/contract
  2. Preisliste: http://www.foliocloud.com/price-list
  3. Softwareproduktinformation: http://www.foliocloud.com/spi
    3.1     Folio Cloud primo: http://www.foliocloud.com/spi/primo
    3.2     Folio Cloud allegro: http://www.foliocloud.com/spi/allegro
    3.3     Folio Cloud leggero: http://www.foliocloud.com/spi/leggero
  4. Leistungsmerkmale Rechenzentrumsbetrieb: http://www.foliocloud.com/data-center

Für die jeweils unterschiedlich ausgestalteten Servicepakete bestehen jeweils zugeordnet eigene Softwareproduktinformationen, eigene Leistungsmerkmale und eigene Positionen in der Preisliste (siehe Link).

Registrierung und Vertragsabschluss

2.1 Durch die ordnungsgemäße Erledigung des Registrierungsvorganges gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines Servicepaketes des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud ab. Fabasoft nimmt dieses Angebot bei neu registrierten Kunden durch Übermittlung einer Bestätigungsemail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse an. Diese Bestätigungsemail beinhaltet zudem a) den Aktivierungslink zur Freischaltung des Kunden für die Nutzung des vom Kunden ausgewählten Servicepaketes von Fabasoft Folio Cloud sowie als Anlage dazu b) die aktuellen AGB (darin enthalten die Belehrung über den Widerruf gemäß Punkt 8. dieser AGB). Durch die Annahme kommt der Vertrag für die Nutzung eines Servicepaktes von Fabasoft Folio Cloud zwischen dem Kunden und Fabasoft zustande (hierin eben auch „Vertrag“ genannt).

Bei bestehenden Kunden wird das Zustandekommen des Vertrages infolge Vertragsänderung oder Vertragsverlängerung zwischen Fabasoft und dem Kunden durch Übermittlung einer automatisch generierten Bestätigungsemail samt AGB (darin enthalten über die Belehrung über den Widerruf gemäß Punkt 8. dieser AGB) bestätigt.

2.2 Fabasoft kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein Kunde tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Kunde vorgibt zu sein. Fabasoft leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Kunden. Jeder Kunde hat sich daher selbst von der Identität eines anderen Kunden bzw. Nutzungsbegünstigten zu überzeugen.

Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

3.1. Der Vertrag für das Servicepaket Fabasoft Folio Cloud primo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsletzten aufgekündigt werden.

3.2. Die Laufzeit der Verträge für die Servicepakete Fabasoft Folio Cloud leggero und Fabasoft Folio Cloud allegro betragen mindestens 3 Monate. Der Kunde hat im Rahmen des Registrierungsvorgangs die Möglichkeit eine von der Mindestvertragslaufzeit abweichende höhere Vertragslaufzeit zu wählen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um die vom Kunden bei Abschluss des Vertrages bestimmte Laufzeit (z.B. bei dreimonatiger Vertragslaufzeit um 3 Monate, bei einem zwölfmonatiger Vertragslaufzeit um 12 Monate), wenn der Vertrag nicht vor Ablauf von 30 Tagen vor Ende der Vertragslaufzeit vom Kunde rechtzeitig gekündigt wird.

3.3. Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Ein wichtiger Grund, der Fabasoft berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die nach diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Pflichten verletzt, insbesondere die Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch den Kunden (z.B. der Kunde wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten-, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden), Angabe unrichtiger Kundendaten durch den Kunden, Angabe unrichtiger Zahlungsinformationen durch den Kunden an Fabasoft, der Kunde schädigt einen oder mehrere andere Kunden. Allgemein liegt ein wichtiger Grund auch dann vor, wenn durch das Verhalten einer Vertragspartei das in ein Dauerschuldverhältnis gesetzte Vertrauen in diese Vertragspartei bei der anderen Vertragspartei entfällt.

3.4 Die Kündigungserklärung sowie die Vertragsauflösungserklärung aus wichtigem Grund haben schriftlich per E-Mail an foliocloud@fabasoft.com rechtzeitig zu erfolgen; jene der Fabasoft an die vom Kunden beim Registrierungsvorgang bekanntgegebene E-Mail Adresse zu erfolgen hat. Bei der Kündigung des Kunden hat dieser seinen Benutzernamen und die von ihm registrierte E-Mail-Adresse zur Rechtswirksamkeit der Kündigung anzugeben. Im Fall der Kündigungserklärung ist für die Fristeinhaltung maßgeblich, dass vor Beginn der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.

3.5 Im Fall der Vertragsbeendigung verpflichtet sich Fabasoft für die Vertragslaufzeit die im Rechenzentrum der Fabasoft für den Kunden gespeicherten Daten (das sind jene Fabasoft Folio Cloud Geschäftsobjekte, bei denen der Kunde als Eigentümer eingetragen ist) bis 30 Tage nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages für diesen zur Abholung bereit zu halten und zwar in jenem Format, in dem die Datenspeicherung durch Fabasoft vorgenommen wurde. Das Format, in dem Fabasoft die Datenspeicherung vornimmt, ist unter der Beschreibung der Leistungsmerkmale des Rechenzentrumsbetriebes ersichtlich (http://www.foliocloud.com/data-center). Spätestens 14 Tage nach Vertragskündigung informiert Fabasoft durch eine automatisch generierte Mitteilung den Kunden über die Beendigung des Vertrages und die Berechtigung von Fabasoft die Kundendaten in ihrem Rechenzentrum gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu löschen. Fabasoft ist ausdrücklich berechtigt, die in ihrem Rechenzentrum gespeicherten Kundendaten spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung endgültig – das heißt nicht wieder herstellbar – zu löschen.

Die Löschung von Kundendaten erfolgt durch Fabasoft nach Ablauf der 30-tägigen Frist ungeachtet der Qualität, Beschaffenheit, Werthaltigkeit und der Bedeutung der Kundendaten für den Kunden bzw. Nutzungsbegünstigten.

3.6 Zudem dürfen vom Kunden gespeicherte Daten durch Fabasoft endgültig gelöscht werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist. Der Kunde anerkennt, dass Fabasoft nicht verpflichtet ist, die Daten und Dateninhalte des Kunden aufzubewahren. Fabasoft empfiehlt daher, dass der Kunde vor dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages seine Daten selbst aus dem System herauslöst und an sich zurück nimmt.

3.7 Wechselt der Kunde von einem Servicepaket nach Beendigung der Vertragslaufzeit zu einem Servicepaket mit niedrigeren Leistungsparametern, so hat der Kunde das von ihm genutzte Speichervolumen für Kundendaten binnen 30 Tagen nach Vertragsbeendigung den niedrigeren Leistungsparametern des neu gewählten Servicepaktes anzupassen, widrigenfalls Fabasoft zur Löschung von Kundendaten im Sinne des Punktes 3.5 dieser AGB berechtigt ist.

4. Registrierte Kunde und Nutzungsbegünstigte

4.1 Zur Nutzung des Servicepaketes sind ausschließlich Kunden und die von diesen Kunden eingeladenen bzw. genannten Nutzungsbegünstigten befugt. Unter einem Kunden ist eine namentlich bezeichnete natürliche Person zu verstehen, die aufgrund der durch Vertragsabschluss erworbenen Nutzungsbewilligung einen Benutzer-Account eröffnet und Zugriff auf das Servicepaket erhält. Unter einem Nutzungsbegünstigten ist eine namentlich bezeichnete natürliche Person zu verstehen, welche einen eigenen Account eröffnet hat, die Einladung von einem Kunden zur Mitnutzung eines der oben beschriebenen Servicepakte angenommen hat und so Zugriff auf das Servicepaket des einladenden Kunden erhält. Der Nutzungsbegünstigte erhält mit Eröffnung eines eigenen Accounts auch die gegenständlichen AGB auf die von ihm angegebenen E-Mail-Adresse und sind diese AGB für den Kunden, insbesondere die Punkte 9, 10, 11, 12 und 13 vollinhaltlich gültig und zu beachten.

4.2 Der Kunde wird geeignete Maßnahmen treffen, um eine vertragskonforme Nutzung des vom Kunden ausgewählten Servicepaketes durch ihn und die Nutzungsbegünstigten zu gewährleisten und sicher zu stellen. Insbesondere bedeutet dies, dass ein vom Kunden angelegter Account nur durch diesen genutzt werden darf.

5. Leistungsparameter

5.1 Die unterschiedlich ausgestalteten Servicepakete weisen die vertraglich definierten Leistungsparameter auf. Sind diese mit dem Kunden im jeweiligen Vertragsabschluss definierten Leistungsparameter erschöpft (z.B. das Speichervolumen; etc.) kann es eintreten, dass eine weitere Nutzung des Servicepaketes (z.B. durch Datenspeicherung) unmöglich wird.

Für den Kunden besteht die Möglichkeit, mit Fabasoft in ein neues Vertragsverhältnis zu treten, in dem sich der Kunde für ein Servicepaket mit höheren Leistungsparametern entscheidet.

5.2 Das Format, in dem Fabasoft die Datenspeicherung vornimmt, ist unter der Beschreibung der Leistungsmerkmale des Rechenzentrumsbetriebes (siehe Punkt 12 dieser AGB) ersichtlich.

Die für den Kunden gespeicherten Daten sind jene Fabasoft Folio Cloud Geschäftsobjekte, bei denen der Kunde als Eigentümer eingetragen ist.

5.3 Wechselt ein Kunde während der Vertragslaufzeit zu einem Servicepaket mit höheren Leistungsparametern (z.B. Wechsel von Fabasoft Folio Cloud allegro zu Fabasoft Folio Cloud leggero), so wird das vom Kunden bereits geleistete Entgelt für die verbliebene Vertragslaufzeit des Servicepakets aliquot auf das neu gewählte Servicepaket mit Vertragsabschluss in Anrechnung gebracht.

5.4 Während der Vertragslaufzeit zu einem kostenpflichtigen Servicepaket ist der Wechsel zu einem kostenpflichtigen Servicepaket mit niedrigeren Leistungsparametern (z.B. Wechsel von Fabasoft Folio Cloud leggero zu Fabasoft Folio Cloud allegro) ausgeschlossen.

6. Entgelt, Fälligkeit, Verzugsfolgen

6.1 Maßgeblich für das Fabasoft aus dem Vertrag gebührende Entgelt ist das mit dem Kunden vereinbarte Servicepaket und das dafür in der Preisliste ersichtliche Entgelt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragsverlängerung. Bei den in der Preisliste angeführten Preisen handelt es sich um in Euro angeführte Endpreise. Zahlungen erfolgen in Euro-Währung.

6.2 Das hier vereinbarte Entgelt ist so lange unveränderlich, bis Fabasoft eine neue Preisliste veröffentlicht. In dieser Preisliste ist das vom Kunden zu leistende Entgelt ausgewiesen. Für jeweils nach Veröffentlichung einer neuen Preisliste beginnende Monate bemisst sich das vereinbarte Entgelt nach dieser letztaktuellen Preisliste. Ist die Preiserhöhung in einer neuen Preisliste mehr als 5 % gegenüber dem Preisansatz in der unmittelbar vorangegangenen Preisliste, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Monatsletzten, das der Veröffentlichung der neuen Preisliste unmittelbar folgt, aufzulösen.

6.3 Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss zur Bezahlung im Voraus fällig. Der Kunde hat das Entgelt für kostenpflichtige Servicepakete des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud per Kreditkarte (Mastercard, Visacard) zu bezahlen. Über Verlangen von Fabasoft ist es dem Kunden möglich, die Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgeltes mittels Bankeinzug, Abbuchungsverfahren oder mittels vergleichbarer, automationsunterstützt durchgeführter Zahlungsvorgänge durchzuführen.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen allenfalls zustehenden Forderungen gegen den Entgeltsanspruch der Fabasoft aufzurechnen. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob die angeforderten Benutzerkonten auch tatsächlich verwendet werden.

6.5 Fabasoft behält sich ausdrücklich für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden das Recht vor, – dies unbeschadet von anderen zustehenden Rechten – die zu erbringenden Leistungen auszusetzen bzw. zu beenden. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz als vereinbart.

Darüber hinaus ersetzt der Kunde Fabasoft sämtliche anfallenden notwendigen Kosten der Eintreibung. Zudem gilt Punkt 3.6 dieser AGB im Fall des Zahlungsverzuges durch den Kunden.

7. Rechnungen

7.1 Der Kunde erhält innerhalb von drei Werktagen ab Vertragsabschluss (Übermittlung Bestätigungsemail) bzw. Vertragsverlängerung per E-Mail eine Rechnung.

7.2 Die aktuell gültigen AGB befinden sich in der Anlage zur Bestätigungsemail gemäß Punkt 2 dieser AGB sowie auch in der an den Kunden übermittelten Rechnung.

8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Schließen Sie einen Vertrag mit Fabasoft zur Nutzung eines Servicepaketes des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud zu einem Zweck, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten für Sie als Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes bzw. als Verbraucher im Sinne vergleichbarer außerhalb Österreichs geltender Verbraucherschutzbestimmungen die folgenden Bestimmungen:

8.1 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief an die unten stehende Adresse, per E-Mail an foliocloud@fabasoft.com) widerrufen. Die Frist beginnt mit Übermittlung der Bestätigungsemail gemäß Punkt 2 dieser AGB (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) samt AGB und der darin enthaltenen Belehrung in Textform zu laufen. Die Frist beginnt sohin erst mit Erfüllung der Fabasoft treffenden Informationspflichten (Übermittlung AGB an Email Adresse des Kunden) zu laufen. Für Verbraucher außerhalb Österreichs gewähren wir ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Übermittlung des Bestätigungsemails gemäß Punkt 2 dieser AGB (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) samt AGB und der darin enthaltenen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Fabasoft Distribution GmbH
Honauerstraße 4
4020 Linz
E-Mail: foliocloud@fabasoft.com

8.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Schadenersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

8.3 Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

9. Gewährleistung

9.1 Belange der sachlichen und/oder inhaltlichen Leistungs- und Vertragserfüllung und das Feststellen zugesicherter Eigenschaften und/oder vereinbarten Beschaffenheiten des jeweils mit dem Kunden vereinbarten Servicepaketes (einschließlich z.B. der beim Kunden vorausgesetzten Hardware- und Softwareumgebung, Verfügbarkeit, Antwortzeitverhalten, Art der Datenspeicherung, Art der Messung, Aufzeichnung und Dokumentation der Leistungsparameter etc.) bestimmen sich ausschließlich gemäß der in Ziffer 1 dieses Vertrages definierten Dokumente.

Fabasoft leistet Gewähr dafür, dass Art, Eigenschaft und Beschaffenheit des mit dem Kunden im einzelnen Geschäftsfall vereinbarten Servicepaketes im Wesentlichen den dem konkreten Servicepaket zugeordneten Leistungsmerkmalen in der jeweils letztaktuellen Fassung entsprechen.

9.2 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, ist dieser Sachverhalt bei Fabasoft rekonstruierbar und hat Fabasoft diesen Sachverhalt zu vertreten, so ist Fabasoft verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von Fabasoft zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle hat Fabasoft Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer und/oder quantitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 9.3 In jenen Fällen, in denen Fabasoft ihre Leistungen gemäß dem Vertrag über die Nutzung eines Servicepaketes des Softwareproduktes Folio Cloud unentgeltlich erbringt, ist ein Gewährleistungsanspruch gänzlich ausgeschlossen.

10. Schadenersatz

10.1 Die Haftung von Fabasoft für Gewährleistungsansprüche, sowie die Haftung von Fabasoft für allfällige Schäden, wird auf tatsächlich verursachte positive Schäden und darüber hinaus auf solche Schäden begrenzt, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sind. Fabasoft haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden. Ebenso ist eine Haftung der Fabasoft für einen allfälligen Verlust der vom Kunden gespeicherten Daten ausgeschlossen.

Die maximale Haftsumme für sämtliche mögliche Ansprüche wird für den einzelnen Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzfall mit der Höhe des letzten vollen Jahresentgelts begrenzt.

10.2 Fabasoft ist in der Erbringung ihrer Leistungen aus dem Vertrag über die Nutzung eines Servicepaketes des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud darauf angewiesen, dass Datenfernübertragungsmedien nutzbar vorhanden sind und eine angemessene Energieversorgung verfügbar ist. Ist Fabasoft an der Leistungserbringung deshalb gehindert oder verhindert, da diese Prinzipalvoraussetzungen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang nutzbar und verfügbar sind, trifft Fabasoft hieraus keine wie auch immer bezeichnete Verantwortung.

10.3 Fabasoft sichert zu, auf die im Rahmen des Rechenzentrumsbetriebes der Fabasoft zukommenden Daten und Dateninhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden im Einzelfall nicht zuzugreifen, sondern diese Daten und Inhalte lediglich im Rechenzentrum zu speichern. Fabasoft trägt daher auch keine Verantwortung – weder dem Kunden gegenüber, noch Dritten gegenüber – dafür, was in den gespeicherten Daten enthalten ist. Auch wird hiermit eine Haftung der Fabasoft für Löschungen, Korrekturen, Änderungen, Beschädigungen, Verlusten oder unterlassene Speicherungen von Daten durch den Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser ausdrückliche Haftungsausschluss umfasst auch Softwareviren sowie jegliche andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte oder Programme, die in den gespeicherten Daten enthalten sein mögen.

10.4 Verantwortlich für den Inhalt der aus dem Vertrag über die Nutzung eines Servicepaketes des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud bei Fabasoft gespeicherten Daten und allgemein verantwortlich für das Nutzungsverhalten ist ausschließlich der Kunde selbst, so als ob die Datenspeicherung auf eigener Hardware und Software des Kunden hausintern erfolgen würde. Der Kunde darf daher die von Fabasoft vertragsgemäß erbrachten Leistungen ausschließlich in Übereinstimmung mit den jeweiligen maßgeblichen nationalen, internationalen, zwischenstaatlichen und supranationalen Rechtsvorschriften nutzen. Insbesondere, aber nicht abschließend, wird daher der Kunde

(i) keine Spam-Mails oder anderweitige Massen- oder unverlangte Mails versenden;

(ii) keine beleidigenden, obszönen, jugendgefährdenden oder die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzenden Inhalte oder anderweitig rechtswidrige oder unerlaubte Inhalte speichern oder versenden;

(iii) keine Softwareviren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Spione oder Programme erstellen oder einsetzen und/oder dem Kunden bekannte (im Sinn von kennen müssen) Softwareviren etc. versenden oder speichern;

(iv) keine die Integrität oder Leistung der Fabasoft oder von ihr gespeicherte Daten beeinträchtigenden oder störenden Maßnahmen setzen;

(v) nicht versuchen, sich einen unbefugten Zugang – insbesondere durch die Annahme der Identität anderer Benutzer bzw. durch die Benutzung falscher Identitätsinformationen – zum Rechenzentrumsbetrieb der Fabasoft oder dem diesen zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.

10.5 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Fabasoft unverzüglich jede unbefugte Nutzung (s)eines Benutzer-Accounts, sowie jede andere dem Kunden bekannt gewordene oder vom Kunden vermutete Verletzung der Datensicherheitsbestimmungen anzuzeigen.

In diesen Fällen hat der Kunde unverzüglich alle zumutbaren Maßnahmen zur sofortigen Unterbindung derartiger Verletzungen der Datensicherheit zu ergreifen.

10.6 Aus all diesen Vorgängen hält der Kunde Fabasoft vollkommen schad- und klaglos und zwar gegenüber jedermann und für und aus jeglichen Ansprüchen, Kosten, Schadenersatzleistungen, direkten und indirekten Schäden, sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden, Folgen und Forderungen.

11. Geistiges Eigentum

Fabasoft alleine sowie Lizenzgeber der Fabasoft besitzen alle Rechte und Rechtsansprüche, einschließlich aller zugehörigen geistigen Eigentumsrechte, an den zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukten und an Verbesserungsvorschlägen, Ideen, Anfragen wegen Erweiterungen, Feedbacks, Empfehlungen oder anderen Informationen, die vom Kunden in Verbindung mit den zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukten geliefert werden. Dieser Vertrag begründet keinen Verkauf und überträgt keine Eigentumsrechte an den oder bezüglich der zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukte von Fabasoft, daher dürfen diese vom Kunden nicht übertragen oder verändert werden. Die Produktnamen der zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukte sind Marken von Fabasoft oder verbundenen Unternehmen von Fabasoft, an denen ausdrücklich keine Eigentums- oder Nutzungsrechte für den Kunden eingeräumt werden.

12. Allgemeines

12.1 Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, den Vertrag über die Nutzung eines Servicepaketes des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud abzuschließen. Der Kunde sichert weiters ausdrücklich zu, dass die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Außerdem sichert der Kunde zu, dass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind.

12.2 Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils letztaktuelle Fassung der AGB in Kenntnis zu setzen (siehe dazu Link http://www.foliocloud.com/contract).

Gemäß der vorstehenden Bestimmungen wird im Sinn einer dynamischen Verweisung daher auf jeweils letztaktuelle Beschreibungen Bezug genommen. Die verwiesenen Dokumente und Verlinkungen sind integrierender Vertragsbestandteil.

12.3 Erfüllungsort für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebende Verpflichtungen der Vertragspartner ist Linz.

12.4 Diese AGB sowie der Vertrag über die Nutzung eines Servicepaketes des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud sowie die Frage des gültigen Zustandekommens dieser ebenso wie die Vor- und Nachwirkungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des internationalen Privatrechts, sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.

12.5 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht.

12.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der AGB davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

12.7 In diesen AGB verwendete Überschriften dienen ausschließlich der Strukturierung und leichteren Lesbarkeit des Dokuments. Für die Auslegung dieser AGB sind sämtliche Bestimmungen – unabhängig von ihrer Zuordnung im Dokument selbst – heranzuziehen.

12.8 Der Kunde bestätigt, dass er diese AGB und alle in diesen AGB zitierten Fundstellen und verwiesenen, Verlinkungen und Anlagen vollständig gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.

13. Datenschutzbelange

Fabasoft ist verpflichtet, Daten, Informationen oder Materialien, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Fabasoft aus dem Vertrag über die Nutzung eines Servicepaketes des Softwareproduktes Fabasoft Folio Cloud übermittelt, gemäß der Bestimmungen dieser AGB keinen anderen Personen als sich selbst zugänglich zu machen, diese Daten nicht zu benutzen und auch nicht zu veröffentlichen. Insoweit diese Daten „personenbezogene Daten“ im Sinn des geltenden Datenschutzgesetzes umfassen, beachtet Fabasoft das Datengeheimnis des DSG 2000. Die Leistungsmerkmale des Datensicherheitskonzepts und die Datenschutzbestimmungen sind für den Kunden bzw. die Nutzungsbegünstigten zu http://www.foliocloud.com/data-security einsehbar.