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Fabasoft Cloud Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(12.12.2011)

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Präambel

Die Firma Fabasoft Distribution GmbH, FN 294084b, Honauerstraße 2-4, 4020 Linz, (nachfolgend auch „Fabasoft“) vertreibt unterschiedliche Servicepakete über das Internet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch AGB) regeln das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und Fabasoft zur Nutzung des vom Kunden ausgewählten Servicepakets. Der Kunde kann diese AGB in der aktuellen Form abrufen, lesen, speichern und ausdrucken.

1. Vertragsgegenstand

Fabasoft gewährt mit Vertragsabschluss dem Kunden die räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des vom Kunden mit Fabasoft geschlossenen Vertrags über die Nutzung des Servicepakets (nachfolgend auch „Vertrag“) befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Bewilligung

i) zur Datenspeicherung und Datenverwaltung auf der im Rechenzentrum der Fabasoft betriebenen IT-Infrastruktur und

ii) zur Nutzung des dort betriebenen Softwareprodukts Fabasoft Folio Cloud und

iii) zur Nutzung von Cloud Apps und/oder Mobile Apps, die im Zusammenhang mit dem vom Kunden ausgewählten Servicepaket vertrieben werden.

Die dem Kunden gemäß Vertrag eingeräumte Bewilligung und die von Fabasoft vertragsgemäß erbrachten Leistungen werden als „Servicepaket“ bezeichnet.

Eigenschaft, Beschaffenheit und Ausgestaltung des vom Kunden ausgewählten Servicepaketes sind wie folgt spezifiziert:

Durch das vom Kunden ausgewählte Servicepaket im Shop.

Durch die vom Kunden geschlossene Servicevereinbarung, die gegebenenfalls auch die technische Spezifikation der Software, die mit dem Servicepaket zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sowie Angaben über IT-spezifische Ressourcen (z.B. verfügbares Speichervolumen, Anzahl von verfügbaren Objekten) enthält.

Durch die Leistungsmerkmale über den Rechenzentrumsbetrieb (http://www.foliocloud.com/data-center)

Fabasoft bleibt ausdrücklich die Änderung der gegenständlichen AGB und der Leistungsparameter zu dem vom Kunden ausgewählten Servicepaket vorbehalten. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist die Fassung der AGB anwendbar, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder bei Verlängerung der Laufzeit des Vertrags im Zeitpunkt des Beginns der jeweils erneuerten Vertragslaufzeit von Fabasoft im Shop veröffentlicht ist. Dasselbe gilt für die Leistungsparameter zu dem vom Kunden ausgewählten Servicepaket.

Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden, das sich auf ein kostenfreies Servicepaket bezieht, sind geänderte AGBs und Leistungsparameter auch während einer bestehenden Vertragslaufzeit möglich und zulässig. Auf das Vertragsverhältnis ist ab der Veröffentlichung im Shop die jeweils letztaktuelle Fassung anwendbar.

2. Vertragsabschluss

2.1 Durch die ordnungsgemäße Erledigung des Erwerbsvorgangs über die Nutzung des Servicepakets kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Fabasoft. Auf dieses Vertragsverhältnis sind diese AGB anwendbar. Mit Abschluss des Vertrags über das Servicepaket erhält der Kunde zur Bestätigung des Vertragsabschlusses die Rechnung mit der Servicevereinbarung (darin enthalten die Belehrung über den Widerruf dieses Vertrags) per E-Mail zugestellt.

2.2 Fabasoft kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein Kunde tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Kunde vorgibt zu sein. Fabasoft leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Kunden. Jeder Kunde hat sich daher selbst von der Identität eines anderen Kunden bzw. Leistungsempfängers zu überzeugen.

3. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

3.1. Der Vertrag für ein kostenfreies Servicepaket wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsletzten aufgekündigt werden.

3.2. Die Laufzeit der Verträge für kostenpflichtige Servicepakete betragen mindestens 3 Monate. Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsabschlusses die Möglichkeit eine von der Mindestvertragslaufzeit abweichende höhere Vertragslaufzeit zu wählen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um die vom Kunden bei Abschluss des Vertrags bestimmte Laufzeit (z. B. bei dreimonatiger Vertragslaufzeit um 3 Monate, bei einem zwölfmonatiger Vertragslaufzeit um 12 Monate), wenn der Vertrag nicht vor Ablauf von 30 Tagen vor Ende der Vertragslaufzeit vom Kunden oder von Fabasoft rechtzeitig gekündigt wird.

3.3. Der Abschluss von Servicevereinbarungen zu bestimmten Servicepaketen bedingt gegebenenfalls eine Anpassung der Vertragslaufzeit von bereits erworbenen Servicepaketen. Im Zuge des Erwerbsvorgangs im Shop wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, konkret welche Veränderungen der Vertragslaufzeiten mit dem Abschluss einer solchen Servicevereinbarung verbunden sind.

3.4 Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Ein wichtiger Grund, der Fabasoft berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die nach diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Pflichten verletzt, insbesondere die Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch den Kunden (z.B. der Kunde wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten -, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden), Angabe unrichtiger Kundendaten durch den Kunden, Angabe unrichtiger Zahlungsinformationen durch den Kunden an Fabasoft, der Kunde schädigt einen oder mehrere andere Kunden. Allgemein liegt ein wichtiger Grund auch dann vor, wenn durch das Verhalten einer Vertragspartei das in ein Dauerschuldverhältnis gesetzte Vertrauen in diese Vertragspartei bei der anderen Vertragspartei entfällt.

3.5 Die Kündigungserklärung sowie die Vertragsauflösungserklärung aus wichtigem Grund haben schriftlich per E-Mail an cancel@fabasoft.com oder durch Übermittlung des ordnungsgemäß ausgefüllten Kündigungsformulars, online abrufbar unter dem Link https://www.fabasoft.com/cancel, rechtzeitig zu erfolgen; jene der Fabasoft hat an die vom Kunden beim Registrierungsvorgang bekanntgegebene E-Mail Adresse zu erfolgen hat. Bei der Kündigung des Kunden hat dieser seinen Vor- und Nachnamen und die von ihm registrierte E-Mail-Adresse zur Rechtswirksamkeit der Kündigung anzugeben. Im Fall der Kündigungserklärung ist für die Fristeinhaltung maßgeblich, dass vor Beginn der Kündigungsfrist die Kündigungserklärung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.

3.6 Spätestens 14 Tage nach Vertragskündigung informiert Fabasoft durch eine automatisch generierte Mitteilung den Kunden über die bevorstehende Beendigung des Vertrags und die Berechtigung von Fabasoft die vom Kunden gespeicherten Daten in ihrem Rechenzentrum zu löschen. Fabasoft ist ausdrücklich berechtigt, die in ihrem Rechenzentrum vom Kunden gespeicherten Daten zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung endgültig – das heißt nicht wiederherstellbar – zu löschen. Diese Löschung erfolgt durch Fabasoft ungeachtet der Qualität, Beschaffenheit, Werthaltigkeit und der Bedeutung dieser Daten für den Kunden bzw. Leistungsempfänger.

3.7 Zudem dürfen vom Kunden gespeicherte Daten durch Fabasoft endgültig gelöscht werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist. Der Kunde anerkennt, dass Fabasoft nicht verpflichtet ist, die Daten und Dateninhalte des Kunden aufzubewahren. Fabasoft empfiehlt daher, dass der Kunde vor dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags seine Daten selbst aus dem System herauslöst und an sich zurück nimmt.

3.8 Wechselt der Kunde von einem Servicepaket nach Beendigung der Vertragslaufzeit zu einem Servicepaket mit niedrigeren Leistungsparametern, so hat der Kunde das von ihm genutzte Speichervolumen für vom Kunden gespeicherte Daten mit Wirksamkeit der Vertragsänderung den niedrigeren Leistungsparametern des neu gewählten Servicepakets anzupassen, widrigenfalls Fabasoft zur Löschung dieser Daten im Sinne dieser AGB berechtigt ist.

4. Registrierte Kunden und Leistungsempfänger

4.1 Zur Nutzung des Servicepakets sind ausschließlich Kunden und die von diesen Kunden eingeladenen bzw. genannten Leistungsempfänger befugt. Unter einem Kunden ist eine namentlich bezeichnete natürliche Person zu verstehen, die aufgrund der durch Vertragsabschluss erworbenen Nutzungsbewilligung einen Benutzer-Account eröffnet und Zugriff auf das Servicepaket erhält.

4.2 Unter einem Leistungsempfänger ist eine namentlich bezeichnete natürliche Person zu verstehen, welche einen eigenen Account eröffnet hat und die von einem anderen Kunden ein kostenpflichtiges Servicepaket erhalten hat. Dieser den Leistungsempfänger begünstigende Kunde ist Vertragspartner von Fabasoft und auch Fabasoft gegenüber Zahlungsverpflichteter bzw. Rechnungsadressat für die Nutzung eines kostenpflichtigen Servicepakets durch den Leistungsempfänger.

5. Leistungsparameter

5.1 Die unterschiedlich ausgestalteten Servicepakete weisen die vertraglich definierten Leistungsparameter auf. Sind diese mit dem Kunden im jeweiligen Vertragsabschluss definierten Leistungsparameter erschöpft (z.B. das Speichervolumen) kann es eintreten, dass eine weitere Nutzung des Servicepakets (z.B. durch Datenspeicherung) unmöglich wird.

Für den Kunden besteht die Möglichkeit, mit Fabasoft in ein neues Vertragsverhältnis zu treten, in dem sich der Kunde für ein Servicepaket mit höheren Leistungsparametern entscheidet.

5.2 Die für den Kunden gespeicherten Daten sind jene Daten, bei denen der Kunde als Eigentümer eingetragen ist.

5.3 Wechselt ein Kunde während der Vertragslaufzeit zu einem Servicepaket mit höheren Leistungsparametern, so wird das vom Kunden bereits geleistete Entgelt für die verbliebene Vertragslaufzeit des Servicepakets aliquot auf das neu gewählte Servicepaket mit Vertragsabschluss in Anrechnung gebracht.

5.4 Während der Vertragslaufzeit zu einem kostenpflichtigen Servicepaket ist der Wechsel zu einem kostenpflichtigen Servicepaket mit niedrigeren Leistungsparametern ausgeschlossen.

6. Entgelt, Fälligkeit, Verzugsfolgen

6.1 Laufzeitbezogenes Entgelt

6.1.1 Maßgeblich für das Fabasoft aus dem Vertrag gebührende Entgelt ist das mit dem Kunden vereinbarte Servicepaket und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preis. Preise werden in Euro als Endpreise angegeben. Zahlungen erfolgen in Euro-Währung.

6.1.2 Das vereinbarte Entgelt ist auf die vom Kunden bei Vertragsabschluss bestimmte Vertragslaufzeit unveränderlich. Für jeweils verlängerte Vertragslaufzeiten ist Fabasoft berechtigt (sowohl für die erste verlängerte Vertragslaufzeit als auch für jede weitere), für die Nutzung des Servicepakets jenes Entgelt zu verrechnen, das am Beginn der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit gültig ist. Ist die Preiserhöhung für eine verlängerte Vertragslaufzeit mehr als 5 % gegenüber dem letzten verrechneten Preis, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis binnen 14 Tagen nach Abschluss der verlängerten Vertragslaufzeit zu den erhöhten Preisbedingungen (mehr als 5 %) schriftlich mit Wirkung zum Monatsletzten, das der Verrechnung des neuen Preises unmittelbar folgt, zu kündigen. Im Fall der Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden wegen Preiserhöhung verrechnet Fabasoft dem Kunden für den Kündigungszeitraum den vor der Preiserhöhung geltenden Preis.

6.1.3 Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss zur Bezahlung im Voraus fällig. Der Kunde hat das Entgelt für ein kostenpflichtiges Servicepaket per Kreditkarte (MasterCard, VISA, AMEX) zu bezahlen. Über Verlangen von Fabasoft ist es dem Kunden möglich, die Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgeltes mittels Bankeinzug, Abbuchungsverfahren oder mittels vergleichbarer, automationsunterstützt durchgeführter Zahlungsvorgänge durchzuführen.

6.2 Aktivitätsbezogene Entgelte

6.2.1 Diese Entgelte betreffen die Nutzung von Servicepaketen, bei deren Verwendung die Ausführung von Aktivitäten kostenpflichtig ist. Der pro Aktivität zu bezahlende Preis ist im Shop benannt. Diese Preise werden in Euro als Endpreise angegeben. Zahlungen erfolgen in Euro-Währung. Der Kunde hat das Entgelt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, AMEX) zu bezahlen. Diese Entgelte sind im Voraus (vor der ersten Durchführung der Aktivität) zur Bezahlung fällig. Hat der Kunde ein Paket für mehrere Aktivitäten erworben, besteht für die Ausführung dieser Aktivitäten ein zeitliches Limit, innerhalb dessen die Ausführung der Aktivitäten zu erfolgen hat. Der jeweils anwendbare Zeitraum ist im Shop benannt.

6.3 Gemeinsame Bestimmungen

6.3.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen allenfalls zustehenden Forderungen gegen den Entgeltsanspruch der Fabasoft aufzurechnen. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob die angeforderten Benutzerkonten auch tatsächlich verwendet werden.

6.3.2 Fabasoft behält sich ausdrücklich für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden das Recht vor, – dies unbeschadet von anderen zustehenden Rechten – die zu erbringenden Leistungen auszusetzen bzw. zu beenden. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz als vereinbart. Darüber hinaus ersetzt der Kunde Fabasoft sämtliche anfallenden notwendigen Kosten der Eintreibung. Zudem ist Fabasoft berechtigt, die in ihrem Rechenzentrum vom Kunden gespeicherten Daten nicht wiederherstellbar zu löschen.

7. Rechnungen

Der Kunde erhält innerhalb von drei Werktagen ab Vertragsabschluss bzw. ab Vertragsverlängerung eine Rechnung per E-Mail.

8. Gewährleistung

8.1 Belange der sachlichen und/oder inhaltlichen Leistungs- und Vertragserfüllung und das Feststellen zugesicherter Eigenschaften und/oder vereinbarten Beschaffenheiten des jeweils mit dem Kunden vereinbarten Servicepakets (einschließlich z.B. der beim Kunden vorausgesetzten Hardware- und Softwareumgebung, Verfügbarkeit, Antwortzeitverhalten, Art der Datenspeicherung, Art der Messung, Aufzeichnung und Dokumentation der Leistungsparameter etc.) bestimmen sich ausschließlich gemäß der in Punkt 1 dieses Vertrags definierten Verlinkungen.

Fabasoft leistet Gewähr dafür, dass Art, Eigenschaft und Beschaffenheit des mit dem Kunden im einzelnen Geschäftsfall vereinbarten Servicepakets im Wesentlichen den dem konkreten Servicepaket zugeordneten Leistungsmerkmalen in der jeweils letztaktuellen Fassung entsprechen.

8.2 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, ist dieser Sachverhalt bei Fabasoft rekonstruierbar und hat Fabasoft diesen Sachverhalt zu vertreten, so ist Fabasoft verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von Fabasoft zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle hat Fabasoft Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrags erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer und/oder quantitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3 In jenen Fällen, in denen Fabasoft ihre Leistungen gemäß dem Vertrag über die Nutzung des Servicepakets unentgeltlich erbringt, ist ein Gewährleistungsanspruch gänzlich ausgeschlossen.

9. Schadenersatz

9.1 Die Haftung von Fabasoft für Gewährleistungsansprüche, sowie die Haftung von Fabasoft für allfällige Schäden, wird auf tatsächlich verursachte positive Schäden und darüber hinaus auf solche Schäden begrenzt, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sind. Fabasoft haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden. Der Kunde bestätigt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Fabasoft in keiner Weise haftbar ist für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden entweder direkt oder indirekt infolge der Nutzung von Inhalten, Websites (auch Hyperlinks), Produkten oder Ressourcen (Hard- und Softwareumgebung) von Dritten in Verbindung mit Servicepaketen entstehen. Da Fabasoft keine Kontrolle über die Websites, Ressourcen und/oder Materialien von Drittanbietern hat, bestätigt hiermit der Kunde ausdrücklich und erklärt sich damit einverstanden, dass Fabasoft für die Folgen der Nutzung solcher Websites oder Ressourcen im Zusammenhang mit den unter Punkt 1. dieser AGB angeführten Servicepaketen keine Gewähr für mittelbare oder unmittelbare Schäden in der Sphäre des Kunden oder für Datenverluste beim Kunden übernimmt. Ebenso ist eine Haftung der Fabasoft für einen allfälligen Verlust der vom Kunden gespeicherten Daten ausgeschlossen. Die maximale Haftsumme für sämtliche mögliche Ansprüche wird für den einzelnen Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzfall mit der Höhe der letzten zwei vollen Jahresentgelte begrenzt.

9.2 Fabasoft ist in der Erbringung ihrer Leistungen aus dem Vertrag über die Nutzung des Servicepakets darauf angewiesen, dass Datenfernübertragungsmedien nutzbar vorhanden sind und eine angemessene Energieversorgung verfügbar ist. Ist Fabasoft an der Leistungserbringung deshalb gehindert oder verhindert, da diese Prinzipalvoraussetzungen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang nutzbar und verfügbar sind, trifft Fabasoft hieraus keine wie auch immer bezeichnete Verantwortung.

9.3 Fabasoft sichert zu, auf die im Rahmen des Rechenzentrumsbetriebes der Fabasoft zukommenden Daten und Dateninhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden im Einzelfall nicht zuzugreifen, sondern diese Daten und Inhalte lediglich im Rechenzentrum zu speichern. Fabasoft trägt daher auch keine Verantwortung – weder dem Kunden gegenüber, noch Dritten gegenüber – dafür, was in den gespeicherten Daten enthalten ist.

Auch wird hiermit eine Haftung der Fabasoft für Löschungen, Korrekturen, Änderungen, Beschädigungen, Verlusten oder unterlassene Speicherungen von Daten durch den Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser ausdrückliche Haftungsausschluss umfasst auch Softwareviren sowie jegliche andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte oder Programme, die in den gespeicherten Daten enthalten sein mögen.

9.4 Verantwortlich für den Inhalt der aus dem Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets bei Fabasoft gespeicherten Daten und allgemein verantwortlich für das Nutzungsverhalten ist ausschließlich der Kunde selbst, so als ob die Datenspeicherung auf eigener Hardware und Software des Kunden hausintern erfolgen würde. Der Kunde darf daher die von Fabasoft vertragsgemäß erbrachten Leistungen ausschließlich in Übereinstimmung mit den jeweiligen maßgeblichen nationalen, internationalen, zwischenstaatlichen und supranationalen Rechtsvorschriften nutzen. Insbesondere, aber nicht abschließend, wird daher der Kunde

(i) keine Spam-Mails oder anderweitige Massen- oder unverlangte Mails versenden;

(ii) keine beleidigenden, obszönen, jugendgefährdenden oder die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzenden Inhalte oder anderweitig rechtswidrige oder unerlaubte Inhalte speichern oder versenden;

(iii) keine Softwareviren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Spione oder Programme erstellen oder einsetzen und/oder dem Kunden bekannte (im Sinn von kennen müssen) Softwareviren etc. versenden oder speichern;

(iv) keine die Integrität oder Leistung der Fabasoft oder von ihr gespeicherte Daten beeinträchtigenden oder störenden Maßnahmen setzen;

(v) nicht versuchen, sich einen unbefugten Zugang – insbesondere durch die Annahme der Identität anderer Benutzer bzw. durch die Benutzung falscher Identitätsinformationen – zum Rechenzentrumsbetrieb der Fabasoft oder dem diesen zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.

9.5 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Fabasoft unverzüglich jede unbefugte Nutzung (s)eines Benutzer-Accounts, sowie jede andere dem Kunden bekannt gewordene oder vom Kunden vermutete Verletzung der Datensicherheitsbestimmungen anzuzeigen. In diesen Fällen hat der Kunde unverzüglich alle zumutbaren Maßnahmen zur sofortigen Unterbindung derartiger Verletzungen der Datensicherheit zu ergreifen.

9.6 Aus all diesen Vorgängen hält der Kunde Fabasoft vollkommen schad- und klaglos und zwar gegenüber jedermann und für und aus jeglichen Ansprüchen, Kosten, Schadenersatzleistungen, direkten und indirekten Schäden, sowie mittelbaren und unmittelbaren Schäden, Folgen und Forderungen.

10. Geistiges Eigentum

Fabasoft alleine sowie Lizenzgeber der Fabasoft besitzen alle Rechte und Rechtsansprüche, einschließlich aller zugehörigen geistigen Eigentumsrechte, an den zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukten und an Verbesserungsvorschlägen, Ideen, Anfragen wegen Erweiterungen, Feedbacks, Empfehlungen oder anderen Informationen, die vom Kunden in Verbindung mit den zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukten geliefert werden. Dieser Vertrag begründet keinen Verkauf und überträgt keine Eigentumsrechte an den oder bezüglich der zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukte von Fabasoft, daher dürfen diese vom Kunden nicht übertragen oder verändert werden. Die Produktnamen der zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukte sind Marken von Fabasoft oder verbundenen Unternehmen von Fabasoft, an denen ausdrücklich keine Eigentums- oder Nutzungsrechte für den Kunden eingeräumt werden.

11. Newsletter

11.1 Fabasoft ist berechtigt, regelmäßig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert Fabasoft unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft.

11.2 Mit der Registrierung als Kunde zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E-Mail-Adresse unsubscribe@fabasoft.com zu schicken.

12. Allgemeines

12.1 Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschließen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich zu, dass die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Außerdem sichert der Kunde zu, dass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind.

12.2 Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils letztaktuelle Fassung der AGB in Kenntnis zu setzen (siehe dazu Link http://www.fabasoft.com/contract).

Gemäß den vorstehenden Bestimmungen wird im Sinn einer dynamischen Verweisung daher auf jeweils letztaktuelle Beschreibungen Bezug genommen. Die verwiesenen Dokumente und Verlinkungen sind integrierender Vertragsbestandteil.

12.3 Erfüllungsort für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebende Verpflichtungen der Vertragspartner ist Linz.

12.4 Diese AGB sowie der Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets sowie die Frage des gültigen Zustandekommens dieser ebenso wie die Vor- und Nachwirkungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des internationalen Privatrechts, sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention. Die für diesen Vertrag maßgebliche Sprache ist deutsch. Soweit Texte in anderen Sprachen verfügbar sind, stellt dies eine unverbindliche Serviceleistung dar.

12.5 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht.

12.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der AGB davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

12.7 In diesen AGB verwendete Überschriften dienen ausschließlich der Strukturierung und leichteren Lesbarkeit des Dokuments. Für die Auslegung dieser AGB sind sämtliche Bestimmungen – unabhängig von ihrer Zuordnung im Dokument selbst – heranzuziehen.

12.8 Der Kunde bestätigt, dass er diese AGB und alle in diesen AGB zitierten Fundstellen und verwiesenen Verlinkungen und Anlagen vollständig gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.

13. Datenschutzbelange

Fabasoft ist verpflichtet, Daten, Informationen oder Materialien, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Fabasoft aus dem Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets übermittelt, gemäß der Bestimmungen dieser AGB keinen anderen Personen als sich selbst zugänglich zu machen, diese Daten nicht zu benutzen und auch nicht zu veröffentlichen. Insoweit diese Daten „personenbezogene Daten“ im Sinn des geltenden Datenschutzgesetzes umfassen, beachtet Fabasoft das Datengeheimnis des DSG 2000. Die Leistungsmerkmale des Datensicherheitskonzepts und die Datenschutzbestimmungen sind für den Kunden bzw. die Leistungsempfänger unter dem Link http://www.foliocloud.com/data-security einsehbar.

Insoweit Fabasoft aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder im Zug eines rechtlichen Verfahrens vor Gericht oder einer sonstigen staatlichen Autorität verpflichtet wird, bei Fabasoft vom Kunden gespeicherte Daten dem Gericht oder der sonstigen staatlichen Autorität zugänglich zu machen, geht Fabasoft Folgendermaßen vor:

(i) Fabasoft wird den Kunden hievon so rasch als möglich (elektronisch) verständigen, um dem Kunden dadurch die Möglichkeit zu verschaffen, gegen die Zugänglichmachung der Daten insbesondere rechtliche Schutzmaßnahmen auf eigene Kosten zu versuchen.

(ii) Fabasoft wird – in vernünftiger Weise erwartbaren Umfang – mit dem Kunden kooperieren, um dessen Datenschutzinteresse zu unterstützen.